In der Schweiz ist wie in Deutschland (und Österreich) die Untersuchung von ungeborenen Kindern (Fruchtwasseruntersuchung) erlaubt, jedoch nicht die genetische Untersuchung von Embryonen im Rahmen einer *ivf* oder *icsi* (PID).
In Deutschland wird dies immer wieder diskutiert, insbesondere die Reproduktionsmediziner fordern eine Lockerung des Embryonenschutzgesetzes, um Patienten besser behandeln zu können. Vor allem bei Trägern von Erbkrankheiten kann man mit dieser Methode eine Übertragung der erkrankten Gene auf den Embryo vermeiden. Aber auch politische Parteien, hier insbesondere die FDP ist für eine solche Lockerung des Embryonenschutzes.
Der nationale Ethikrat, welcher noch unter der letzten Bundesregierung zur Klärung ethischer Fragen eingesetzt wurde, hat dazu ebenfalls Stellung genommen und die Frage, ob die PID in Deutschland erlaubt werden soll mit eine klaren „JEIN“ beantwortet. Was für den Gesetzgeber daher weiterhin „NEIN“ bedeutet.
Einen solchen Ethikrat, hier „Nationale Ethikkommission“ genannt, gibt es auch in der Schweiz. Am Dienstag nahm die Komission in einer Pressekonferenz zu dem Thema PID Stellung:
Am Dienstag hat die Nationale Ethikkommission an einer Pressekonferenz in Bern ihre Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik abgegeben. Eine Mehrheit der Kommission befürwortet eine Zulassung innerhalb eines genau definierten Rahmens.
Wie der Präsident der Kommission, Christoph Rehmann-Sutter, mitteilte, soll die Präimplantationsdiagnostik in zwei Fällen erlaubt werden; bei Paaren, bei denen bekannte genetische Risiken für eine schwere Krankheit des Kindes bestehen, und bei Paaren, die sich zur Sterilitätsbehandlung einer In-vitro-Fertilisation (IVF) unterziehen.
Das bedeutet letztlich eine recht großzügige Regelung. Wer sich also ohnehin einer IVF unterziehen muß, kann die PID durchführen lassen. Das wäre meine Interpretation, die möglicherweise so nicht stimmt, da ich den Original-Text der Presseerklärung nicht kenne.
[Via: Neue Zürcher Zeitung]
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.
Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.net.
Interessante Info, danke.
der Pressetext bestätigt das tatsächlich:
>>…Für die Mehrheit der Kommission ist es nicht nachvollziehbar, warum ein in vitro gezeugter Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter nicht auf schwere Erbkrankheiten getestet werden kann, wenn der viel weiter entwickelte Fötus mittels pränataler Diagnose untersucht und die Schwangerschaft gegebenenfalls abgebrochen werden kann.
Laut dem Vorschlag der NEK-CNE soll PID auch für Paare, die sich einer in vitro Fertilisation unterziehen, erlaubt sein, um Chromosomenanomalien auszuschliessen, die die Entwicklung des Embryos behindern oder verunmöglichen. Das Argument der Eugenik führt die Kommissionsmehrheit hingegen zur Empfehlung eines PID-Verbots in allen anderen Fällen, insbesondere bei der Auswahl von Embryonen aufgrund nicht krankheitsgebundener Merkmale, Wunscheigenschaften oder sogar des Geschlechts.
http://www.nek-cne.ch/de/pdf/MM_PID_d_def.pdf
Schön für die Schweizer – wir dürfen weiter im wissenschaftlich-moralischen Mittelalter leben mit unseren pervertierten "Schutzgesetzen"….super.
Würde ich den ganzen Widerspruch dieser deutschen Ethikheuchelei nicht gerade am eigenen Leib erleben…vielleicht würde ich mich weniger ärgern über deutsche Gesetzesmacher und selbstberufene Moralapostel (die zum Teil in Personalunion auftreten und allein biographisch von der Möglichkeit der potentiellen Elternschaft sicher befreit sind).