Einem kinderlosen Ehepaar aus Mazedonien, welches in der Schweiz lebt, wird der Kinderwunsch nicht wie geplant erfüllt. Das Paar wollte von der Familie des Bruders des Ehemannes einen neugeborenen Sohn zu sich in Pflege nehmen und später adoptieren
Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts hatte diesen Plan als mit dem Adoptionsrecht nicht vereinbar erklärt, obschon in Mazedonien offenbar die Überlassung von Kindern an kinderlose Ehepaare üblich ist.
In einer Erstentscheidung des Kantonsgerichts wurde argumentiert, dass die Adoption nach schweizerischem Recht dazu dient, einem elternlosen Kind neue Eltern zu geben. Zwar räumte das Gericht ein, dass die Motive des kinderlosen Paares, auf diese Weise zu einem Kind zu kommen, nachvollziehbar seien. Mit dem schweizerischen Institut der Adoption, das ausschliesslich auf die Bedürfnisse und das Wohl des Kindes ausgerichtet ist, sei dieses Vorgehen aber nicht zu vereinbaren.
Da die beiden Paare zudem nur eine halbe Autostunden voneinander entfernt wohnten und gute Kontakte pflegten, liege die Adoption nicht im Interesse des Kindes. Dieses würde von Anfang an in eine ambivalente Lage gebracht und zwischen der Ursprungsfamilie und den Adoptiveltern hin- und hergerissen. Dass das Kind inzwischen – illegalerweise – seit Monaten bei den «Adoptiveltern» lebt, ist laut Kantonsgericht ebenso wenig zu berücksichtigen wie die Tatsache, dass die «Adoptivmutter» inzwischen ihre Stelle aufgegeben hat, um sich vollumfänglich um den Knaben kümmern zu können.
Vor Bundesgericht argumentierte das Paar, das Kantonsgericht habe die kulturellen Aspekte zu wenig berücksichtigt. Insbesondere die Tatsache, dass es in ihrem mazedonischen Heimatland üblich sei, einem kinderlosen Ehepaar durch Überlassung eines Neffen oder einer Nichte zu einem eigenen Kind zu verhelfen, sei nicht in die Waagschale geworfen worden. Das Gericht hielt jedoch an der Auffassung fest, dass in der Schweiz bei einer Adoption das Wohl des Kindes im Vordergrund steht und sich die Adoption «nach den in diesem Land geltenden Vorstellungen bestimmt, ungeachtet dessen, ob das Kind einheimischer oder ausländischer Abstammung ist».
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.
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