Diese Frage steht in einer Gerichtsverhandlung in Irland zur Debatte. In Irland ist die Abtreibung verboten. Eine Frau klagt nun um ihr Recht an eingefrorenen Embryonen, die bei einem IVF-Versuch mit ihrem damaligen Mann entstanden sind. Sie wurde schwanger und nun möchte die Klägerin ein weiteres Kind mit Hilfe der drei verbliebenen eingefrorenen Embryonen bekommen.
Dagegen wehrt sich der Mann mit dem Argument, er wolle mit der Frau kein weiteres Kind haben. In einem Vertrag hatte das Paar festgelegt, dass beide einer Nutzung der Embryos zustimmen müssen.
Die Klägerin macht geltend, dass das Abtreibungsverbot in der Verfassung auch eingelagerten Embryos das Recht auf Leben gewährt. Die religiöse Rechte in Irland lehnt zwar die künstliche Befruchtung ab, da diese ungenutzte Embryos produziert. Sie unterstützt aber die Klägerin, weil diese die bereits vorhandenen Embryos verwenden will. Rechtsexperten erwarten, dass ein Urteil des Hohen Gerichts angefochten werden wird und vor das Höchste Gericht kommt. Der Fall betrifft das Abtreibungsverbot aus dem Jahr 1983, das sicherstellen sollte, dass bereits «Ungeborene» alle menschlichen Rechte erhalten. Ob das Prinzip auch auf tiefgefrorene Embryos angewendet werden soll, wurde bislang nicht gerichtlich geklärt.
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.
Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.net.