Bei meinen Ausflügen durchs WWW auf der Suche nach interessanten News laufen mir gelegentlich Spermien über den Weg. Merkwürdige, schöne oder amüsante, die dann in der Rubrik „Spermienkunst“ Eingang finden.
Wenn sich aber Künstler diesem wichtigen Thema widmen, dann kann das juristische Probleme bereiten, die sogar bis vor das Verwaltungsgericht führen können. Weil…., ja weil Spermienkunst gegen das Antarktis-Schutzabkommen verstößt.
Ist wirklich so:
Der Frankfurter Künstler Luzius Ziermann hatte vor einigen Monaten seinen Plan angekündigt, die acht Meter hohe Bronzeskulptur im ewigen Eis aufzustellen, um künftigen Generationen Aufschluss über das menschliche Leben zu geben. Das Kunstwerk sollte einen Innenraum besitzen, den Ziermann mit DNS-Spuren in Form von menschlichen Haaren füllen wollte. Das Umweltbundesamt in Dessau verweigerte die Genehmigung, woraufhin der Künstler vor Gericht ging.
Mit seinem Projekt wolle der Kläger für eine nicht vorhersehbare Dauer Fremdmaterial in der Antarktis deponieren, erklärte das Gericht. Dies verstoße gegen internationale Abkommen. Die Aktion sei auch nicht vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen werde in der Verfassung besonders hervorgehoben.
[Via: Netzeitung, Danke an Stefan für den Tipp]
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.
Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.net.
Die Kunstfreiheit ist halt nicht so absolut, wie manche das träumen.