Es droht Ärger mit der National-Bibliothek

Es gibt Gesetze, die sind schon Totgeburten, bevor überhaupt jemand merkt dass es sie gibt.

Das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek” ist so eines. Geboren aus der Absicht, dass kulturelle Erbe zu sichern, war bisher schon jeder Buchverleger hierzulande verpflichtet, seine Werke der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen. In Zukunft soll das jedoch auch für Internet-Seiten gelten.

Künftig ist jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern – und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro. Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich „zur Abholung bereitgestellt werden“.

Was bedeutet das für mich? Vermutlich muss ich nun jeden Tag einen kompletten Ausdruck aller 1000 Beiträge in den Foren und sämtlicher Kommentare auf diesen Seiten erstellen und als Päckchen nach Frankfurt schicken? Vielleicht reicht aber auch eine CD zur Sicherung des kulturellen Erbes?

Und das ist jetzt wirklich kein Spass, wie das Interview mit Stephan Jockel von der Nationalbibliothek erkennen lässt:

Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. „Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht“, sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der „Süddeutschen Zeitung“.

Die HAZ schreibt dazu:

Die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt soll künftig das komplette deutsche Internet archivieren – und zwar jede einzelne Seite. Das hat der Bundestag beschlossen. Wie, ließ der Gesetzgeber allerdings offen.

Ist denen eigentlich klar, dass sie dann tausende von Beiträgen in ihrem Archiv haben werden, in denen es nur darum geht, dass eine Frau der anderen beim Schwangerwerden die Daumen drückt?

Noch Fragen?

Dann haben Sie in unserem Kinderwunschforum die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder Fragen an unsere Experten zu richten. Und hier finden Sie die Übersicht über zahlreiche andere Foren von wunschkinder.net. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir nach Themen geordnet in unseren FAQ gesammelt.

Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.

Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.net.

11 Gedanken zu „Es droht Ärger mit der National-Bibliothek“

  1. yiiiiiiiiiiiipppieh meine teure jahreskarte für die deutsche bibliothek in frankfurt wird endlich wieder lohnenswert…………..

  2. ..big brother is watching you..
    manchmal frage ich mich, welches system bei der wiedervereinigung dominiert hat…ehrlich!
    datenschutz ist out, privatsphäre irrelevant und die zahl der anrufüberwachungen hat sich mehr als verzehnfacht, hinzu kommen terrorparanoia und datenerfassungssysteme über der autobahn, die noch ganz andere arten der datenerfassung zuließen, als nur LKW-maut
    und nun dieses gesetz aus angeblich kulturellen beweggründen… mögen die deppen, die das beschlossen haben nun bitte in *dd*-orgien aller art, gehechel auf pornosites oder an selbstgemachten marmeladenrezepten-tauschforen ersticken …wäre verdient!

  3. Da sieh man mal wieder für was unsere Regierung Ihre wertvolle Zeit verschwendet. Statt sich auf die wirklich wichtigen Dinge in unserem Lande zu konzentrieren machen wir das was ein Beamtenstaat halt am besten kann, wir archivieren. Typisch für Deutschland: lochen, tackern, abheften und fertig.
    Und nun soll man sich als privater Betreiber einer Internetseite tatsächlich damit befassen Seine zu seiner eigenen belustigung erstelleten Seite in welcher Form auch immer zu kopieren und auf eigene Kosten der deutschen Nationalbibliothek zur Verfügung stellen ?
    Bedeutet das in letzter Konsequenz auch das alle Schulen alle Aufsätze, Klassenarbeiten mit freien Antworten, Referate ect. melden müssen. Muß jedes Restaurant jede Speisenkarte melden da diese ja auch öffentlich sind?
    Kulinarisch wäre das dann jedenfalls ne klase Quelle für neue Rezepte *g*.
    Wenn aber auch Passwor geschützte Seiten ins archiv wandern wie sieht es denn da mit dem Datenschutz aus? Liegen dann meine Bankdaten auch dort im Archiv? Oder was ist mit meiner eMail an meinen Hausarzt?
    Wenigstens die Nachrichtendienste werden sich freuen nun nichtmehr dezentral suchen zu müssen.
    Guten Morgen Deutschland

    Stefan

  4. *ROFL* Damit sind die doch spätestens nach sechs Wochen hoffnungslos überfordert. So erledigt sich das Problem dann recht schnell, würde ich mal tippen.

  5. Pingback: Zickenterror
  6. Was ist denn bitte eine deutsche Internetseite? Eine .de-Domain? Deutscher Server? An der Sprache kann man das ja wohl nicht festmachen, sonst könnte die Bibliothek ja auch Ansprüche auf Seiten aus dem Ausland erheben.

    So oder so wäre das Gesetz jedenfalls ruckzuck zu umgehen, denke ich. Dann heißt es eben demnächst http://www.tagesschau.com und liegt auf einem Server in Südafrika.

  7. Pingback: svoogle.org

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