Die Modernisierung der Sozialkassen steht ganz oben auf der Liste notwendiger Reformen in Deutschland. Abtreibungen nicht mehr zu bezahlen und statt dessen für künstliche Befruchtungen zu verwenden ist ein Vorschlag aus Thüringen und Sachsen. Die Sozialministerin von Sachsen, Helma Orosz äußerte sich dazu in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:
Orosz: Im Jahr 2004 hat der Freistaat rund 1,7 Millionen Euro dafür ausgegeben. Insgesamt gab es in dem Jahr etwa 6600 Schwangerschaftsabbrüche in Sachsen, die weit überwiegende Mehrheit davon, nämlich 98 Prozent, haben wir über die Kassenabrechnung im Nachhinein finanzieren müssen.
SZ: Und das ärgert Sie?
Orosz: Es geht vor allem auch um die Eigenverantwortung. Natürlich wollen wir den Bedürftigen helfen, und das wird auch in Zukunft gesichert sein. Aber wir dürfen doch von den Menschen erwarten, dass sie sich eigenverantwortlich um ihre Familienplanung kümmern.
Nach unserem Vorschlag soll die Einkommensgrenze für die Bedürftigkeit von derzeit 929 Euro auf 662 Euro herabgesetzt werden – das ist aus unserer Sicht vertretbar.
SZ: Sie wollen mit dem gesparten Geld künftig Ehepaare unterstützen, die eine künstliche Befruchtung anstreben.
Orosz: Das steht so noch nicht fest. Aber künstliche Befruchtung ist natürlich ein Thema, die Betroffenen haben oft große Schwierigkeiten, die Kassen finanzieren ja nur drei Versuche, und das auch nur mit 50 Prozent. Insofern wären Hilfen sicher angebracht.
Dieser Vorstoss ist jedoch umstritten. Berlin, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt lehnen diesen Vorschlag ab. Bayern und Baden-Württemberg unterstützen die Idee. Die Gesundheitsministerien dieser Länder halten es für vernünftig, dass die Einkommensgrenze, bis zu der eine Abtreibung bezahlt wird, um 300 Euro auf 662 Euro gesenkt wird. Außerdem sollten die Einkommensverhältnisse der Frauen stärker kontrolliert werden. Die hohe Einkommensgrenze privilegiere Frauen, die abtreiben, gegenüber denen, die ihr Kind bekommen, sagte eine Sprecherin des bayerischen Sozialministeriums.
Nach Schätzungen – genaue Zahlen liegen nicht vor – kommen die Länder derzeit für 80 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche auf. Die Länder sind verpflichtet, Schwangeren bei Bedürftigkeit die Abtreibung zu bezahlen.
Um welche Größenordnungen es dabei geht, machen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden deutlich. Im Jahr 2004 wurden 129 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit etwa 1,3% (+ 1 600) mehr als 2003. Die Hälfte der Frauen war zum Zeitpunkt des Eingriffs ledig.
Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt. Gut 40 Prozent der Schwangeren hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.
Es geht bei dieser Diskussion jedoch nicht um Abtreibungen medizinischer oder kriminologischer Indikation, diese zahlt in jedem Fall die Krankenkasse.
Via: Süddeutsche Zeitung und HNA
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Dr. med. Elmar Breitbach ist Facharzt für Frauenheilkunde, Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Er ist als Reproduktionsmediziner seit mehr als 30 Jahren in der Behandlung ungewollter Kinderlosigkeit tätig.
Dr. Elmar Breitbach ist Gründer und Betreiber von wunschkinder.net.
ja, jetzt werden alle Register gezogen.
zwar werden minderbemittelte Eltern – ich meine nur finanziell! – geringer unterstützt, (man will ja nicht grad diese Kinder haben…) , zum Kriegen kann man sie mit der Finanzmethode auch zwingen….
Kurpfuscherei auf dem Vormarsch?
"Brot und Rosen" haben damals eine Selbsthilfe-Gruppe gebildet, gottchen, vor meiner zeit – Ende der 60er, Anfang 70er vielleicht? Da kam ich grad in den Kindergarten bzw die SChule.
Die haben in ihrem Buch beschrieben, wie man ohne medizinisches Equipment mit dem richtigen Wissen selbst einiges regeln kann.
ja, liebe Frauen im gebärfähigen Alter, werdet keusch…. oder Mutter.
die Einsparungen werden sich bei den Ausgaben für Kinderheimplätze wiederspiegeln. Die Kosten gehen schon jetzt heftig hoch. Trotz Einsparmaßnahme Pflegeeltern…
Als CDU-Dame dürfte sich parteimäßig gar nicht Pro Künstliche Befruchtung aussprechen und
..die hohen Kosten für Abbrüche und auch für die KB mit all den Verboten sind wiederum politisch mitverursacht ( Pille danach ist nur im Ausland rezeptfrei erhältlich usw..)
bei der kostengünstigeren Abtreibungspille Mifegyne waren die Kirchen dagegen, die Hersteller bangten vor Boykottdrohungen Kampagne gegen ihre Firma und die Ärzte wollten für beide Abbruchmethoden gleich viel Kostenberechung… dann gab es noch ein billigeres Abbruch-Medikament dass es eigentlich gar nicht geben darf, dürfte..
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.01.2006/2321973.asp
Vernunft bei den Paaren.. bei der Politik..klar wäre sicher schön..leider utopisch 🙂 besonders bei dem Thema.
..also wenn es um den reinen rechtlichen grundsatz der gleichbehandlung geht, dann finde ich ist es nicht einzusehen, warum ein abbruch aufgrund der einkommensverhältnisse der frau (!!! – egal wieviel der mann/erzeuger verdient) bemessen wird, in kiwu-behandlung aber nur stressfrei finanziert wird, wenn man möglichst als verheiratetes paar auftritt.
das ist das eine. der andere punkt ist der: ich kann als Land doch nicht finanziell die "ausleerung" eines uterus unterstützen und bei unerfülltem kiwu wegen med. gründen so tun, als wäre die gewünschte "füllung" des uterus privatsache…das ist weder fair noch logisch. entweder ist alles privatsache oder aber das land hat beide wünsche der frau zu respektieren und dann auch gleichwertig zu unterstützen.
an die geschätzten 80% glaube ich nicht…das wird noch mehr sein, weil beim beratungsgespräch wirklich nur nach den einkommensverhältnissen der frau gefragt wird…und die kann man selbst als bessere hälfte eines besserverdieners, straffrei mit 0 angeben…von daher…
.der saarländische Rechnunghofs schlägt vor:
Kostenübernahme nur, wenn " Frauen einen Bewilligungsbescheid von Leistungen vorlegen, deren Bezug als Nachweis der sozialen Bedürftigkeit gilt. Der Nachweis wäre einfach und die Berechnung einer Einkommensgrenze überflüssig.
Wer ansonsten keine Sozialleistung bezieht, ist nach Auffassung der saarländischen Rechnungsprüfer auch in der Lage, die Kosten von rund 300 Euro selbst zu tragen."
http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2005/05/24/093a0803.asp?cat=/medizin/schwangerschaftsabbruch
"gleichwertige Unterstützung" wird es hier nie geben, denn schon über SS-Abbruch und IVF jeweils gibt es ideologisch-symbolisch-gesellschaftliche Wertzuschreibungen, oft eine bizarre (Doppel)Moral – nach meiner Auffassung oft gerade nicht ethisch, sondern oft leider nur politisch-tendenziös.
@ Reaba,
so sieht es auch die katholische Kirche:
@E.Breitbach,
sehe ich allerdings im gegensatz zur katholischen kirche nicht als "unrecht" – weder abtreibung noch kb. nur denke ich, dass es im grundsatz entscheidungen sind, die in den selbstbestimmungsbereich der frau fallen (nicht in den eines politikers, theologen oder wer sich sonst berufen fühlt zu urteilen)…wie ich bereits sagte: man kann nicht die entfernung bezuschussen und so tun als wäre die entstehung reine privatsache. entweder ist beides privatsache oder man fördert beides gleichermaßen bis zum gewünschten ergebnis.
dieser moralisierende unsinn, den kaminski da absondert mag sich zwar der selben analogie bedienen unterscheidet sich allerdings in einen wichtigen punkt vehement von meiner argumentation: für mich steht als höherwertiges recht der freie wille der frau im mittelpunkt…für kaminsik wesen (embryos), die auch noch mit menschenrechten versehen werden und deren schutz erheblicher für die katholiken scheint, als die freie entscheidung zu respektieren. die rechtsgrundlage dieser bewertung der kath. lobby erscheint mir jedenfalls sehr fragwürdig.
Sehe ich das richtig, dass die Länder eine Möglichkeit hätten (wenn Finanzen vorhanden), reproduktive Maßnahmen finanziell zu unterstützen? Die 1, bisschen Mio. wären natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber sicher schon mal ein Anfang.
@ reaba, solche sog. "Lebensschützer" wie Frau Kaminiski ( Alfa, " Tim lebt")usw. bekämpfen die heutige Rechtsauslegung bezüglich vorgeburtlichen Lebens, sie halten das für eine falsche Auslegung der Grundrechte welche dem katholischen Menschenbild widerspricht und versuchen politisch Änderungen in Richtung mehr Verbote herbeizuführen.
Die rechtliche Auslegung wie Grundrechte miteinander abgewogen werden sollen ist innerhaöb gewisser Grenzen veränderbar, also auch politisch verhandelbar wie z.B bei der §218 Gesetzgebung…oft geht das bis zum BverfG.
Der deutsche Juristinnenbund hat die Rechstgrundlagen zum „Schutz der Freiheit zur Verwirklichung eines Kinderwunsches“ in einem Heft zur PID klar erläutert:
…" Die Grundrechte der Frau oder der Eltern
Reproduktionsfreiheiten sind sehr persönlichkeitsnahe Freiheiten und haben ein entsprechendes Gewicht. Die Verwirklichung des Wunsches nach einem Kind, auch nach einem biologisch eigenen Kind, wird von Art. 6 I GG (Schutz der Familie), zumindest aber von Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG geschützt. Dies umfasst grundsätzlich auch die Freiheit, medizinische Methoden wie die IVF in Anspruch nehmen, die nach dem Stand der medizintechnischen Entwicklung zur Verfügung stehen. Daneben besteht das "negative", aber seinerseits geschützte Recht, kein Kind haben zu wollen. Es wird vor dem Hintergrund, wie sehr Schwangerschaft und Aufziehen eines Kindes das Leben der Frau prägen, mit dem Schlagwort der "Selbstbestimmung" unzureichend erfasst, denn dieses wird oft verdreht, als gehe es lediglich um eine egoistische Realisierung des eigenen Willens. Es gewinnt maßgebliche Bedeutung nach der (Er)Zeugung eines Embryos, also im Falle des Schwangerschaftsabbruchs, aber auch in der Phase nach der künstlichen Befruchtung und vor Transfer der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter. "
Quelle: http://www.djb.de/publikationen/aktuelle-informationen/ai_2004-2/ai_2004-2f3/
Hier folgt meine, natürlich durch den ungewollten Kinderwunsch stark beeinflußte, nicht so politisch formulierte Meinung:
Es geht nicht darum das eine gegen das andere aufzurechnen!
Es geht darum, (das ist meine Meinung), das KK die Aufgabe haben Menschen, die Krank sind, zu unterstützen, das ist Ihre Aufgabe, dafür bekommen Sie unser Geld!
Gerichtlich ist es längst anerkannt, also auch vor dem Gesetz, dass Paare, die über einen längeren Zeitraum ungewollt kinderlos sind, krank sind. Also müssen die KK zahlen!
Bei Frauen, die die Abtreibung aus gesundheitlichen Gründen, (z.Bsp. eigenes Leben wäre in Gefahr, bei sehr jungen Müttern) oder aus psychologischen Gründen (z.Bsp. bei Vergewaltigungsopfern) vornehmen lassen, sind die KK selbstverständlich weiterhin verpflichtet die Kosten zu übernehmen!
Weiterhin sollten KK die Finanzierung bei sozial Schwachen übernehmen.
Aber in all den anderen Fällen, bitte schön, (ich bin gerade kurz sauer), sollte es möglich sein, wenn man sich gegen ein Kind entscheidet, die geringen Kosten der Abtreibung selber zu zahlen, da muss man nur mal einmal weniger zum Friseur gehen, oder den alten Pullover einen Monat länger tragen, oder auf die neusten Kaffevollautomaten verzichten.
Frauen, die abtreiben sind nicht krank!!!
KK sollten Kranke unterstützen!
Sorry, bin wütend über die soziale Ungerechtigkeit der Gesundheitsreform.
Heute kam die Meldung auch über diverse Radiosender, zumindest der Teil, der sich mit der Mittelkürzung für Abtreibungen befasst. Davon, dass stattdessen Kinderwunschpaare unterstützt werden könnten, war nirgendwo die Rede! Wetten, dass das auch nicht geschehen wird?
LG
Tigerin
…aus "irgendwelchen" :)Gründen wurden im 1. Quartal 2005..
12 % der sächsischen Frauen nach dem Abbruch stationär aufgenommen in Niedersachsen nur 1,7 %…kein Wunder, dass das dann "etwas mehr" kostet…http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/06/20/111a1004.asp?cat=
..ist nicht den Sächsinnen sondern ?? 🙂 anzulasten..
die deutsche Gesellschaft f. Gynäkologie u. Geburtshilfe DGGG zum medikamentösen SS-Abbruch (Leitlinien):
"Es ist heute möglich, Schwangerschaften medikamentös mit hoher Effizienz bei
meist erträglichen Nebenwirkungen zu beenden.
Generell ist aber die Frage der Methodik, die wir hier erörterten, eine sekundäre
Frage; primär sollte unbedingt größtes Gewicht auf die ethisch wesentlich weniger problematische Antikonzeption z. B. mit den heute sehr sicheren Ovulationshemmern gelegt werden.
*Eine Reduzierung des medizinischen Aufwandes* beim Schwangerschaftsabbruch durch ein rein medikamentöses Vorgehen könnte letztlich das Rechtsempfinden einer Gesellschaft ändern sowie einen bewußten oder unbewußten ethischen Wertewandel bewirken (19). Trotzdem oder gerade deshalb ist es notwendig, die medikamentösen Möglichkeiten aufzuzeigen, um somit eine möglichst interessenfreie, systematische Diskussion zu initiieren. Auch eine fundierte öffentliche Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über die komplexen Fragen im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch könnte dazu beitragen. Damit wird vielleicht eine gesellschaftliche Konsensbildung auf der Basis der Gesetze, ethischer Prinzipien sowie medizinischer Möglichkeiten möglich."
alles klar ?….
Naja, lieber auf Staatskosten als vom Cousin des Erzeugers auf dem Küchentisch…
Die Folgekosten werden dann ja von der Krankenkasse übernommen…
Wär ja klasse, wenn durch den Wegfall der Kostenübernahme die Gelder für künstliche Befruchtung zur Verfügung stünden.
Und vielleicht (ein durchaus auch seeeeeeeeehr egoistischer Grund, ich weiß) mehr Kinder zur Ado vermittelt werden könnten, anstatt abgetrieben zu werden.
@fassi…*grins*…eine sehr intelligente stellungnahme des DGGG…sollten sich die sächsischen ?? 🙂 mal hinter die ohren schreiben!
genau das scheint aber auch in der öffentlichen wahrnehmung und diskussion der punkt zu sein: die einschätzung der entfernung des embryos als "mord"…dabei würde es – im entsprechend frühen stadium präventiv medikamentös vollzogen – weniger aufsehen verursachen und auch nicht zu schauerlich blutigen bildern nebst kampagnen der abrteibungsgener beitragen.
vorausetztung für den einsatz dieser maßnahmen ist allerding eine recht frühe kenntnis der frau um ihren zustand und dann ein verantwortungsvolles, zeitnahes vorgehen…da sehe ich das hauptproblem 🙁 (ist also fast schon eine bildungsfrage).
Liebe leute, so sehr ich es für jedes Kind bedaure, das aus irgendwelchen Gründen nciht auf die Welt kommt…
ich kenne viele, die haben gelitten (und leiden noch)
mein Jüngster hat 7 Halbgeschwister. (Pflegekind)
Die Mutter hat keinerlei Fähigkeiten zur Erziehung, man merkt es den Kindern heftig an.
Im Kinderheim bzw bei Pflegeeltern befinden sich nach meinen (unzureichenden) Kenntnissen 3, ein weiteres wurde zur Mutter zurückgeschickt (Kosten sparen! Heimplatz ist teuer) und sie kriegt mit schönster REgelmäßigkeit jedes Jahr ein neues.
Die chancen der Kinder sind jetzt schon schlecht. Mit jedem Jahr werden sie schlechter.
Da mein Sohn auf Besuche besteht, kann ich vergelichen, und es ist ein Trauerspiel, wie sie sich immer weiter verändern. Nicht grad zum Positiven.
SOLCHE Kinder wird es also noch viele mehr geben als es jetzt schon gibt.
übrigens, ich frage mich, wo bei der Kostenfrage der männliche Part bissl fehlt.
Dürfte nur schwierig sein, den Anteil einzuklagen. schon den Unterhalt einzuklagen ist mitunter schwierig, und das Bekommen erst…