Künstliche Befruchtung im Ausland auch steuerlich absetzbar

Unterhaltspflicht trotz IVF gegen den väterlichen Willen

In verschiedenen Urteilen der letzten Jahre wurden auch Behandlungen wegen unerfüllten Kinderwunschs gerichtlich als steuerlich absetzbar beurteilt. So ist die künstliche Befruchtung bereits seit Jahren von der Steuer absetzbar, aber auch lesbische Paare und andere Paare, die auf Spenderspermien angewiesen sind, können die Kosten einer Behandlung steuerlich geltend machen. Umstritten sind jedoch weiterhin Kosten, die durch … Weiterlesen …

Gesetz zum Samenspenderregister passiert den Bundesrat

Koalitionsvertrag und Kinderwunschbehandlung

Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen. Auch Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, Haben ein Recht auf „Kenntnis der eigenen Abstammung“, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Eine wesentliche Grundlage dazu stellt das Samenspenderregister dar. Erst seit 2007 sind Kliniken verpflichtet, die Daten der Behandlung mit einer Samenspende lange genug aufzubewahren, um … Weiterlesen …

Verwendung von Spermien eines Toten verstößt gegen das Embryonenschutzgesetz

Spermien im Labor

Nicht die Witwe würde sich eines Vergehens schuldig mache, wenn sie eine künstliche Befruchtung mit den Spermien ihres verstorbenen Mannes durchführen ließe. Die Ärzte der Klinik, in der die Spermien lagern, würden gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßen. Das Paar hatte sich vor dem Tod des Mannes wegen eines unerfüllten Kinderwunschs in einer entsprechenden Klinik behandeln lassen. … Weiterlesen …

Befruchtung mit Spermien des toten Ehemanns nicht erlaubt.

Urteil zu Embryonenspende

Eine Kinderwunschbehandlung setzt üblicherweise voraus, das sich zwei Menschen auf ihrem Weg zur Elternschaft medizinisch helfen lassen. Was ist jedoch, wenn einer der Partner stirbt? Treue Leser dieser Seiten erinnern sich möglicherweise noch an den Fall der Kinderwunschwitwe, über die hier auch berichtet wurde. Damals ging es um die Verwendung eingefrorener und mit dem Sperma … Weiterlesen …

Bundesarbeitsgericht: Keine Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung

Bild Krankmeldung Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung

Das Bundesarbeitsgericht erkennt die Zeugungsunfähigkeit nicht als Krankheit an. Fehlzeiten durch eine Kinderwunschbehandlung sind daher selbst verschuldet und begründen daher keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei künstlicher Befruchtung.Bild: Tim Reckmann / pixelio.de Schlechte Spermien führen zur Zeugungsunfähigkeit und das ist dem allgemeinen Verständnis zufolge eine Erkrankung, die – sobald ein Kinderwunsch vorliegt – behandelt werden muss. Gelegentlich auch … Weiterlesen …